Fahrscheinkontrolle
Alles rund um die Kontrolle der Tickets: Preise, Rechte, Kontakt u.v.m.
Kontrolle des Tickets
Für die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln benötigen Sie einen gültigen Fahrausweis, der immer mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzuzeigen ist. Bitte achten Sie darauf, ob Ihr Ticket entwertet (Informationen zur Entwertung) werden muss.
Wer ohne gültigen Fahrausweis fährt und kontrolliert wird, muss innerhalb von 14 Tagen das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) von mindestens 60 Euro zahlen.
Unser Onlineservice
Ab sofort können Sie folgende Anfragen/Änderungen online selber durchführen:
- Abo-Karten nachreichen
- Regulierungsvorschlag unterbreiten
- Ratenzahlung vereinbaren
- Einspruch übermitteln
- Adressänderungen mitteilen
Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts (EBE)
Werden Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhalten Sie von den Kontrolleur:innen einen Feststellungsbeleg mit allen wichtigen Informationen, inklusive ihrer Vorgangsnummer (beginnend mit 52, 53, 54 oder 55).
Über den gezahlten Betrag 60 Euro wird Ihnen eine Quittung ausgestellt, die im Rahmen des Tarifes als Fahrtberechtigung gilt. Sie berechtigt zur Beendigung der Fahrt bis zum Verlassen des benutzten Verkehrsmittels. Kann das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) nicht vor Ort bezahlt oder angezahlt werden, ist zur Weiterfahrt das Nachlösen eines entsprechenden Fahrausweises erforderlich.
Der Feststellungsbeleg gilt zugleich als Zahlungsaufforderung, der innerhalb von 14 Tagen nachzukommen ist. Das EBE (siehe Feststellungsbeleg) ist auf das Konto der von der S-Bahn Berlin mit der zum Einzug beauftragten Firma zu entrichten.
Erhöhtes Beförderungsentgelt unterwegs nur noch per Karte zahlbar
Kunden, die bei Kontrollen keinen oder keinen gültigen Fahrschein vorweisen können, haben die Möglichkeit, das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro im Zug oder auf dem Bahnsteig nur per Girocard (früher umgangssprachlich als EC-Karte bezeichnet) oder Kreditkarte zu bezahlen.
Zahlungsmöglichkeiten
Ohne Ticket gefahren, aber unfreiwillig?
Achtung vor falschen Kontrolleur:innen!
Hin und wieder versuchen sich Kriminelle als Fahrkartenkontrolleur:innen auszugeben. Falls Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich einen Nachweis zeigen. Jede:r Kontrolleur:in muss sich auch entsprechend ausweisen können. Meist fordern die falschen Kontrolleur:innen von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis, das erhöhte Beförderungsentgelt bar zu bezahlen. Tun Sie das nicht!
Kontrolleur:innen, die im Auftrag der S-Bahn Berlin im Einsatz sind, fordern nie Bargeld. Bei ihnen kann das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro ausschließlich per Girocard (früher umgangssprachlich als EC-Karte bezeichnet) oder Kreditkarte bezahlt werden. Die Kontrolleur:innen stellen zudem einen Feststellungsbeleg sowie eine Quittung aus.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass unsere Kontrolleur:innen seit Oktober 2022 mit einem neuen digitalen Prüfsystem und neuen Prüfgeräten in Form von Smartphones unterwegs sind.
Rechtliches:
Das erhöhte Beförderungsentgelt für Fahrten ohne gültigen Fahrausweis ist keine Strafe oder Bußgeld, sondern eine zivilrechtliche Forderung. Für den Einzug der Forderung ist deshalb nicht entscheidend, ob jemand aus Vorsatz oder Irrtum mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrausweis fährt.
Sie sind deshalb nach den Beförderungsbedingungen (Gemeinsamer Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen, VBB-Tarif, Teil A, § 9) verpflichtet, ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Feststellungsbeleg zu zahlen.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass das Kontrollpersonal nicht unterscheiden kann und darf, ob ein Fahrgast vorsätzlich oder irrtümlich ohne gültigen Fahrausweis gefahren ist.