Fahrradmitnahme
Generell ist die Fahrradmitnahme in den Verkehrsmitteln erlaubt. Dabei ist jedes mitgenommene Fahrrad beförderungsentgeltpflichtig.

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- Cem Guenes
Generell gilt:
Innerhalb des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) ist für die Mitnahme eines Fahrrades ein Fahrausweis für das Fahrrad der zutreffenden Tarifstufe zu lösen.
- Jedes mitgenommene Fahrrad ist beförderungsentgeltpflichtig. Als Fährräder gelten: zweirädrige einsitzige Fahrräder (auch teilweise demontiert), zweirädrige fahrradähnliche Roller, Pedelecs sowie nicht zusammengeklappte E-Tretroller, mit einer Nenndauerleistung von unter 500 Watt.
- Fahren mehrere Personen gemeinsam mit einem VBB-Fahrausweis, ist jedes weitere mitgenommene Fahrrad beförderungsentgeltpflichtig.
- Fahrradkarten gelten nur in Verbindung mit einem gültigen VBB-Fahrausweis sowie in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke.
Fahrradmitnahme bei bestimmten Tickets enthalten:
Inhaber:innen von bestimmten personengebundenen Tickets wie
- Monatskarten für Ausbildende/Schüler und
- die Schülertickets Berlin
können in den Tarifbereichen Berlin, Frankfurt/Oder und Potsdam unentgeltlich ein Fahrrad mitnehmen, wenn die Beförderungsbedingungen die Mitnahme zulassen.
Fahrradbeförderungsplan
Wir als Teil der DB Regio AG und die DB Fernverkehr AG präsentieren Ihnen hier den Fahrradbeförderungsplan.