Was ist bei einem Tarifwechsel zu beachten?

Wir erklären, was im Hinblick auf Gültigkeit, Umtausch und Erstattung von Tickets bei einem Tarifwechsel zu beachten ist.

Wir helfen Ihnen weiter, bei einer Tarifänderung Ihre Tickets umzutauschen.
Wir helfen Ihnen weiter, bei einer Tarifänderung Ihre Tickets umzutauschen.

Fahrausweise des alten Tarifs gelten ab jetzt länger

Fahrausweise verloren bisher 14 Tage nach einem Tarifwechsel ihre Gültigkeit und konnten nur gegen Zuzahlung des Differenzbetrages bei dem Verkehrsunternehmen umgetauscht werden, bei dem sie gekauft wurden. Die neue Übergangsfrist von 6 Monaten bedeutet eine kundenfreundliche Verbesserung für die Fahrgäste. Im Voraus erworbene und noch nicht entwertete Einzelfahrausweise, Tageskarten, Kleingruppentageskarten und 7-Tage-Karten können somit noch sechs Monate ab Tarifwechsel zum alten Preis genutzt werden.

Gültigkeit von Tickets, die entwertet werden müssen

Bei einer Tarifänderung beziehungsweise einem Tarifwechsel können nicht benutzte Tickets, die entwertet werden müssen, wie beispielsweise Einzeltickets, Tageskarten oder Abschnitte der 4-Fahrten-Karte, noch 6 Monate nach Tarifwechsel genutzt werden. Tickets, die entwertet werden müssen, und bei denen sich der Preis nicht geändert hat, behalten ihre Gültigkeit.

Umtauschfrist

Tickets des alten Tarifs können innerhalb der Umtauschfrist von 6 Monaten gegen Ausgleich des Differenzbetrags in Tickets des neuen Tarifes umgetauscht werden. Gegebenenfalls kann eine Erstattung vorgenommen werden.

Umtausch oder Erstattung

Der Umtausch oder die Erstattung kann nur bei dem Verkehrsunternehmen erfolgen, bei dem das Ticket erworben wurde. Erkennbar ist dies anhand des Logos, das sich unten rechts auf dem Ticket befindet. Für Tickets der S-Bahn Berlin nutzen Sie bitte die S-Bahn-Kundenzentren. Nutzen Sie bei Bedarf den gesamten Umtauschzeitraum von 6 Monaten nach Tarifwechsel und beachten Sie die erhöhte Kundennachfrage rund um den Monatswechsel, welche zu längeren Wartezeiten führen kann.

Tarifänderungen bei Abonnements

Bei bereits abgeschlossenen Abonnements mit jährlicher Abbuchung sowie den Jahreskarten in Barzahlung erfolgt nachträglich keine Anpassung, sie gelten bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter. Bei Abonnements mit monatlicher Abbuchung wird die monatliche Abbuchungsrate angepasst.