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Fahrgastrechte und Schlichtungsstelle

In Deutschland gelten einheitliche Fahrgastrechte, die Ihre Ansprüche im Verspätungsfall oder bei einem Zugausfall regeln. Unterstützung können Sie im Streitfall über eine Schlichtungsstelle erhalten.

Die Fahrgastrechte gelten auch bei der S-Bahn Berlin.
Die Fahrgastrechte gelten auch bei der S-Bahn Berlin.

In Deutschland gelten einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Diese Rechte sind übergreifend gültig, ganz gleich ob sie mit dem ICE oder der S-Bahn fahren. Sie finden auch Anwendung bei „Reiseketten“, wenn also Züge verschiedener Eisenbahnunternehmen mit einem Ticket genutzt werden.

Jedes Ticket ist dabei ein eigenständiger Beförderungsvertrag, deshalb wird die Verspätungsentschädigung auch für jedes einzelne Ticket ermittelt. Gleiches gilt für Hin- und Rückfahrten, auch wenn diese auf einem Ticket abgebildet sind.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Verspätungen am Zielort

Ausfall der letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages

Erstattung

Fristen

Bearbeitungsdauer

Service-Hotline

Schlichtungsstelle

Ein Ansprechpartner für Fahrgäste: die Schlichtungsstelle

söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.