Fahrgastrechte und Schlichtungsstelle
In Deutschland gelten einheitliche Fahrgastrechte, die Ihre Ansprüche im Verspätungsfall oder bei einem Zugausfall regeln. Unterstützung können Sie im Streitfall über eine Schlichtungsstelle erhalten.

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In Deutschland gelten einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Diese Rechte sind übergreifend gültig, ganz gleich ob sie mit dem ICE oder der S-Bahn fahren. Sie finden auch Anwendung bei „Reiseketten“, wenn also Züge verschiedener Eisenbahnunternehmen mit einem Ticket genutzt werden.
Jedes Ticket ist dabei ein eigenständiger Beförderungsvertrag, deshalb wird die Verspätungsentschädigung auch für jedes einzelne Ticket ermittelt. Gleiches gilt für Hin- und Rückfahrten, auch wenn diese auf einem Ticket abgebildet sind.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

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