Für mehr Sicherheit im Bahnverkehr
Bundespolizei verbietet gefährliche Werkzeuge
Im Berliner S-Bahnnetz sind jährlich über 440 Millionen Reisende unterwegs. Wo so viele verschiedene Menschen aufeinandertreffen, kommt es leider auch zu Konflikten. Wenn allerdings Waffen im Spiel sind, können auch kleinere Auseinandersetzungen schnell in Gewalt ausarten. Das beobachtet die Bundespolizei, die für die Sicherheit im Bahnverkehr zuständig ist, seit einiger Zeit speziell an den Wochenenden.
Sprecher der Bundespolizeidirektion Berlin
Deshalb wurde nun – wie schon für einen Test im Juni 2018 – erneut das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen im Bahnverkehr per Allgemeinverfügung verboten:
Fahrgäste und Bahnhofsbesucher dürfen keine Werkzeuge, die als Waffen dienen können, bei sich tragen – darunter fallen Messer jeglicher Art, Reizgas, Schlaggegenstände und ähnliches.
Plakate auf den Bahnhöfen und Durchsagen im Zug machen auf die Regelung aufmerksam.
Das Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen gilt:
- seit 1. November bis zum 31. Januar 2019
- jeweils in den Wochenendnächtenvon 20 bis 6 Uhr (von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag)
- zwischen Zoologischer Garten und Lichtenberg für alle S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverbindungen
- für alle dazwischenliegenden S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnhöfe
Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen droht ein Bußgeld und die Gegenstände werden sichergestellt. Den gerade neu gekauften Besteckkasten dürfen
Fahrgäste selbstverständlich auch am Freitagabend in der S-Bahn nach Hause bringen. „Die Kollegen kontrollieren mit Augenmaß“, versichert Matthias Lehmann.