Alkoholkonsum auf DB-Bahnhöfen verboten
S-Bahnhöfe eingeschlossen: Die bundesweite Regel wird bis 15.10. schrittweise umgesetzt.
Um die Sicherheit für ihre Mitarbeitenden und Reisenden zu verbessern, verbietet die Deutsche Bahn das Trinken von Alkohol an all ihren Bahnhöfen. Die neue Regel gilt bundesweit und wird bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt. Das schließt die S-Bahnhöfe in Berlin mit ein. In Berlin galt das allgemeine Alkoholkonsumverbot bisher nur an den Bahnhöfen Zoologischer Garten und Ostbahnhof. Dort war am 01. Mai 2026 ein entsprechendes Modellprojekt der DB gestartet.
Die Gastronomie bleibt von dem Verbot ausgenommen. Und es ist weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen.
Mit Rücksicht gemeinsam unterwegs
Der S-Bahn-Knigge zeigt, welche kleinen Gesten schon helfen, damit alle besser fahren können.
Auch in der S-Bahn verboten
Die Bestimmungen zum Alkoholkonsum im Nahverkehr selbst werden durch die Aufgabenträger in den Verkehrsverträgen vorgegeben und variieren daher je nach Region und Verkehrsverbund. Für Berlin gelten die VBB-Beförderungsbedingungen. Demnach sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, weil (oder während) sie unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen, von der Beförderung ausgeschlossen (§ 3 Absatz 1 Nummer 1). Darüber hinaus ist es Fahrgästen gemäß den VBB-Beförderungsbedingungen untersagt, die Verkehrsmittel mit offenen Speisen und offenen Getränken zu betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 11).
Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Fahrgäste haben stets Vorrang. Unsere Mitarbeitenden setzen die Regeln entsprechend konsequent und zugleich mit Augenmaß durch. Auch die mobilen Teams des im Juni gestarteten Sofortprogramms für Sicherheit und Sauberkeit in der S-Bahn setzen die oben genannten Beförderungsbedingungen durch. Wir setzen auf gegenseitige Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit. Wenn notwendig, sind unsere Kolleg:innen vor Ort jederzeit ansprech- bzw. über den Notruf erreichbar.
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