Bahnhöfe | Sauberkeit
Alkoholkonsum verboten!
Seit 01.05. heißt es im Bahnhof Zoologischer Garten und im Ostbahnhof: Flasche bleibt zu!
Seit dem 1. Mai 2026 wird in einem Modellprojekt der DB ein Alkohol-Konsum-Verbot im Bahnhof Zoologischer Garten und im Ostbahnhof getestet – zu erkennen an den entsprechenden Informationen an den Stationen.
Alkoholhaltige Getränke dürfen weder im Bahnhof noch auf den Vorplätzen konsumiert oder offen mitgeführt werden. Das Verbot gilt nicht innerhalb von Gastronomie und Shops, die Alkohol gewerblich ausschenken.
Nach der Testphase entscheidet die DB über das weitere Vorgehen.



