Habe ich Anspruch auf das Berlin-Ticket S?
Unter anderem haben Berliner:innen, die folgende Sozialleistungen beziehen, Anspruch auf vergünstigten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr durch das Sozialticket Berlin Ticket S:
- Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
- Sozialhilfe
- Grundsicherung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
- NS-Ausgleichsrenten
ALG1-Empfänger dürfen das Berlin-Ticket S nicht nutzen!
Die vollständige Liste der Voraussetzungen, die Sie zum Kauf des Tickets berechtigen, finden Sie im Service-Portal Berlin auf folgender Seite unter "Voraussetzungen":
Alle Voraussetzungen
Wie teuer ist das Sozialticket Berlin-Ticket S?
In der Regel kostet es 27,50 Euro pro Monat. Für die Monate Januar, Februar und März 2023 wird der Preis jedoch auf 9 Euro pro Monat abgesenkt! Eine Verlängerung bis zum Start des Deutschlandtickets (49-Euro-Monatsabo) am 01. Mai 2023 ist wahrscheinlich.
In drei Schritten zum Ticket:
- Sie bekommen von Ihrer jeweiligen Leistungsstelle einen Berechtigungsnachweis mit QR-Code zugeschickt. Das geschieht in der Regel automatisch, Sie müssen hier nichts tun.* In besonderen Ausnahmefällen müssen Sie den Berechtigungsnachweis selbst beantragen. Mehr dazu auf dem Service-Portal Berlin. (Achtung: Dieser Berechtigungsnachweis mit QR-Code dient nur zur Beantragung der Kundenkarte Berlin S und berechtigt nicht direkt zur Nutzung des Berlin-Ticket S!)
- Mit diesem QR-Code können Sie über ein Online-Portal der BVG (https://www.vbb-kundenkarte-berlin-ticket-s.de) die VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen. Die VBB-Kundenkarte Berlin S ersetzt mit dem 01. Januar 2023 den bisherigen „berlinpass“. Des Weiteren müssen Sie ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) und ein Foto hochladen. Achtung: Die VBB-Kundenkarte Berlin S wird ausschließlich durch die BVG ausgegeben und kann nicht bei der S-Bahn Berlin beantragt werden.
- Diese VBB-Kundenkarte Berlin berechtigt Sie dann zum monatsweisen Kauf des Berlin-Ticket S (Sozialticket als Monatskarte). Dieses erhalten Sie ganz einfach über die üblichen Verkaufskanäle, z.B. in den Verkaufsstellen und an den Automaten der S-Bahn Berlin, über die App DB Navigator sowie in den DB Reisezentren und Agenturen.
Richtig unterwegs mit dem Berlin-Ticket S:
Sie benötigen für Ihre Fahrt die VBB-Kundenkarte Berlin S* und das jeweilig für den Monat gültige Berlin-Ticket S (auch Wertabschnitt genannt). Die Kartennummer der VBB-Kundenkarte Berlin S muss in das vorgesehene Feld auf dem Ticket/Wertabschnitt eingetragen werden. Nur beides zusammen gilt als Fahrausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin.
*Ich habe noch keinen Berechtigungsnachweis mit QR-Code von meiner Leistungsstelle bekommen und konnte daher noch keine VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen bzw. habe ich noch keine VBB-Kundenkarte Berlin S zugeschickt bekommen – was kann ich tun?
Es kann sein, dass die Leistungsstellen einige Zeit brauchen, um alle Berechtigungsnachweise zu schicken. Daher gibt es eine Übergangsregelung, nun verlängert bis zum 30. September 2023, die besagt, dass aus Kulanz folgende Nachweise bei der Nutzung des Berlin-Ticket S ebenfalls anerkannt werden:
- ein berlinpass mit Gültigkeit im Jahr 2023 oder
- ein gültiger Leistungsbescheid im Original oder Kopie in Verbindung mit einem Ausweisdokument mit Foto z.B. Personalausweis
Zur Fahrt mit dem Berlin-Ticket S tragen Sie dann auf dem Ticket Ihre berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen Ihres Leistungsbescheides ein.