Monatskarte Ausbildung
Monatskarte für Auszubildende in Berlin und Brandenburg
Vorteile
- Günstiger als die normale VBB-Umweltkarte
- Mitnahme eines Fahrrades enthalten
Weitere Information
- VBB-Kundenkarte wird dafür benötigt
- Ticket nicht auf andere Personen übertragbar
Diese Varianten des Tickets werden zu folgenden Preisen angeboten:
Tarifbereich | Monatliche Zahlung | Jährliche Zahlung |
---|---|---|
Berlin AB | 58,00 € | - |
Berlin BC | 63,80 € | - |
Berlin ABC | 77,50 € | - |
Berlin ABC + 1 Landkreis | 102,30 € | 1.074,20 € |
Berlin ABC + 1 Landkreis + 1 Kreisfreie Stadt | 127,50 € | 1.338,80 € |
Kinder unter 6 Jahren können kostenfrei mitgenommen werden.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Dieses Ticket wird auch für die Städte Brandenburg a.d.H., Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) angeboten.
Preise und Informationen entnehmen Sie bitte dem VBB-Tarif.
Hier können Sie das Ticket erwerben:
Um das Ticket kaufen zu können, benötigen...
Auszubildende:
- als Nachweis entweder den Schülerausweis II oder ihren Ausbildungsvertrag
- ihren Personalausweis
- die Bescheinigung vom Ausbildungsbetrieb (nicht älter als 30 Tage)
- ein Passbild
Studierende:
- als Nachweis den Studierendenausweis mit gültigem Semesterstempel oder gültige Semesterkarte
- ihren Personalausweis
- ein Passbild
Wo und wie lange das Ticket gilt und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind:
- Gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Regionalbahn, Tram, Fähre, Bus).
- Gültig im gewählten Tarifbereich
- Mit diesem Ticket können Sie einen Monat rund um die Uhr fahren.
- Es gibt die Karte mit Gültigkeit von jedem Tag an (beispielsweise vom 26. Januar bis zum 25. Februar).
- Dieses Ticket ist personengebunden und nicht auf eine andere Personen übertragbar.
- Dieses Ticket ist nur gültig, wenn Sie eine VBB-Kundenkarte (auch Trägerkarte genannt, in den Kundenzentren erhältlich) haben, auf der Ihr Vor- und Zunamen vermerkt ist. Die Nummer Ihrer persönlichen VBB-Kundenkarte muss von Ihnen in das vorgesehene Feld des jeweiligen Wertabschnitts Ihres Tickets eingetragen werden.
Um eine VBB-Kundenkarte zu erhalten, brauchen Sie folgende Nachweise:
- für Auszubildende: entweder der Schülerausweis II oder der Ausbildungsvertrag plus Personalausweis und die Bescheinigung vom Ausbildungsbetrieb (nicht älter als 30 Tage) und ein Passbild
- für Studierende: entweder der Studierendenausweis mit gültigem Semesterstempel oder gültige Semesterkarte und ein Personalausweis plus Passbild
Die Verlängerung der VBB-Kundenkarte ist in den Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen mit Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich.
Wer kann dieses Ticket erhalten:
- Schulpflichtige Personen bis einschließlich 14 Jahre sowie Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen
- Schulpflichtige ab Vollendung des 15. Lebensjahres, darunter:
- Schüler:innen und Studierende mit Ausnahme von Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landesvolkshochschulen;
- Personen, die private Schulen oder ähnliche Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie von der Berufsschulpflicht befreit sind oder die Einrichtung vom Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
- Personen, die nachträglich Kurse zum Erwerb der (erweiterten) Bildungsreife, Fachoberschulreife oder des mittleren Schulabschlusses besuchen;
- Personen, die nach § 26 des Berufsbildungsgesetzes in einem Berufsausbildungs- oder anderen Vertragsverhältnis stehen, wie Personen außerhalb einer Einrichtung der betrieblichen Berufsausbildung;
- Personen, die ein Volontariat oder Praktikum in Berlin bzw. Brandenburg ableisten, sofern dieses vor, während oder nach der staatlich geregelten Ausbildung oder des Studiums an einer Hochschule vorgesehen ist;
- Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes (Laufbahngruppe 1), Praktikant:innen oder Personen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz erhalten;
- Teilnehmende am freiwilligem sozialen oder ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten.
Wer ist nicht berechtigt:
- Berufstätige, Berufspraktikanten und Auszubildende, die Unterhaltsgeld nach dem Sozialgesetzbuch, Band III, (SGB III), beziehen
- Personen, die sich in einem Referendariat befinden
- Personen, die Lehrgänge, Nachhilfekurse oder Sprachenschulen besuchen
Mehr Informationen dazu finden Sie im VBB-Tarif.
Die Mitnahmeregelungen zu diesem Ticket auf einen Blick:
-
Es können keine Personen kostenfrei mitgenommen werden.
-
Kinder unter 6 Jahren können kostenfrei mitgenommen werden.
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Ein Fahrrad kann kostenfrei mitgenommen werden.
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Kostenfreie Mitnahme eines Hundes
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Ein kleines Tier bis zur Größe einer Hauskatze kann kostenfrei mitgenommen werden.
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Handgepäck kann kostenfrei mitgenommen werden.
-
Rollstühle oder Kinderwagen können kostenfrei mitgenommen werden.
Die aufgeführten Angaben beziehen sich jeweils pro Ticket und Person. Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte den gültigen Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs.
Tarifgebiete
Das Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) umfasst das Land Berlin und das Land Brandenburg mit seinen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburg, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam.
Der Tarifbereich Berlin ist in die Teilbereiche a, b und c gegliedert.
Tarifbereich Berlin a: Berliner Innenstadt bei einschließlich S-Bahn Ring
Tarifbereich Berlin b: außerhalb des S-Bahn Rings bis zur Stadtgrenze
Tarifbereich Berlin c : Berliner Umland (zirka 15km um das Land Berlin), einschließlich der Stadt Potsdam