„Einmal den 3G-Nachweis zur Kontrolle, bitte!“
Unser Prüfpersonal kontrolliert gemeinsam mit Präventionsteams die 3G-Regel
Geimpft, genesen oder getestet: Seit dem 24. November darf nur noch mit Bussen und Bahnen fahren, wer einen dieser drei Nachweise vorzeigen kann. Die Einhaltung der sogenannten 3G-Regel wird stichprobenartig kontrolliert. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen der Beförderungsausschluss sowie eine Geldbuße.
Für die stichprobenartigen Kontrollen auf den Bahnhöfen und in den Zügen sind Teams, aus Mitarbeiter:innen des S-Bahn Berlin Prüfpersonals sowie Mitarbeiter:innen der DB Sicherheit, unterwegs. Bei Schwerpunktkontrollen werden diese von der Bundespolizei unterstützt. Sie prüfen mittels einer App die Gültigkeit der elektronischen Zertifikate, aber auch Nachweise in Papierform werden weiterhin anerkannt.
„90 Prozent der Menschen reagieren offen auf uns“, resümiert Detlef Schmal vom Prüfpersonal der S-Bahn Berlin nach einer dieser Kontrollen. „Natürlich bleibt eine geringe Restquote derer, die es nicht einsehen.“
Er ist jedoch überzeugt davon, dass es bei seiner Arbeit auch darauf ankommt, in welchem Ton man die Leute anspricht. „Wir versuchen, sie freundlich zu überzeugen. Die Pandemie ist nun mal da und wir können uns nur schützen, wenn die Regeln von allen eingehalten werden.“
Fahrgäste begrüßen die Kontrollen
Fragt man die Fahrgäste selbst, so wird Detlef Schmals Eindruck bestätigt.
„Ich finde die 3G-Regel für den öffentlichen Nahverkehr gut, man fühlt sich dadurch sicherer“, sagt Alea Burkhard. „Es sind zwar nur Stichproben – aber die sind besser, als gar nicht zu kontrollieren.“
S-Bahn-Fahrgast
Wer keinen Nachweis hat, muss aussteigen
Beim weiteren Gang durch die S-Bahn treffen die Kontrolleure dann aber doch noch auf zwei junge Männer, die beide keinen gültigen Nachweis vorzeigen können. Sie sind zwar einsichtig, aussteigen müssen sie trotzdem. Er habe nichts von der Regelung gewusst, sagt einer der beiden, werde aber täglich bei der Arbeit getestet. Um mit der Bahn fahren zu dürfen, müsse er diesen Test mit einem offiziellen Dokument nachweisen können, erklärt ihm das Sicherheitspersonal.
Sprecherin der S-Bahn Berlin
Mit einem Lächeln Konflikten vorbeugen
Seit Inkrafttreten der 3G-Regel wurden einige Kontrolleur:innen speziell nachgeschult. "Wir haben dafür erfahrene Mitarbeiter:innen eingesetzt, die sich mit Konfliktsituationen auskennen.“ Davon hat es aber – zumindest bei dieser Kontrolle – keine gegeben. „Es lief gut, obwohl die Züge heute etwas voller waren“, resümieren Andreas Kempcke und Stéfan Göpfert vom Präventionsteam der DB Sicherheit. „Die Mehrheit der Fahrgäste ist vollständig geimpft, wir hatten nur zwei mit Testnachweis.“
Die beiden Männer wissen, worauf es bei der Kontrolle ankommt: „Die erste Form der Deeskalation ist, wenn man mit einem Lächeln auf die Leute zugeht“, sagen sie.
Fahrgäste müssen einen der folgenden drei Nachweise mitführen:
- Geimpft – vollständig (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
- Genesen – nicht länger als 180 Tage
- Getestet – dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller negativer PCR-Test
Ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre sowie Schüler:innen außerhalb der Schulferienzeit.
Bei der Kontrolle wird zusätzlich zum 3G-Nachweis (elektronisch oder in Papierform) auch die Identität der Fahrgäste anhand des Personalausweises oder anderer amtlicher Dokumente überprüft.
Achtung! In Berlin gilt die 3G-Regel seit 8. Dezember nicht nur in den Zügen, sondern zusätzlich auch auf allen Bahnsteigen und deren Zugängen.