Habe ich Anspruch auf das Berlin-Ticket S?
Unter anderem haben Berliner:innen, die folgende Sozialleistungen beziehen, Anspruch auf vergünstigten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr durch das Sozialticket Berlin Ticket S:
- Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
- Sozialhilfe
- Grundsicherung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
- NS-Ausgleichsrenten
ALG1-Empfänger dürfen das Berlin-Ticket S nicht nutzen!
Die vollständige Liste der Voraussetzungen, die Sie zum Kauf des Tickets berechtigen, finden Sie im Service-Portal Berlin auf folgender Seite unter "Voraussetzungen":
Alle Voraussetzungen
Das benötigen Sie für die Berechtigung:
Einen "Leistungsnachweis" bzw. "Leistungsbescheid" oder alternativ einen "Berechtigungsnachweis zur Nutzung des Berlin-Ticket S".
Diese Dokumente bekommen Sie ausschließlich durch die jeweiligen Leistungsstellen zugeschickt. Das geschieht in der Regel automatisch, Sie müssen hier nichts tun. Nur in Ausnahmefällen müssen Sie diese selbst beantragen. Mehr dazu auf dem Service-Portal Berlin.
Sie können eine Kopie Ihres Leistungsbescheides verwenden und diese sogar schwärzen.
Folgende Angaben im Leistungsbescheid müssen aber lesbar bleiben:
- der Briefkopf
- Titel des Anschreibens (Bewilligungs-/Leistungsbescheid)
- Vorname und Nachname
- Bewilligungszeitraum befristet und auch unbefristet.
Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.
Anerkannt werden auch Leistungsbescheide für den Rechtskreis Bürgergeld (SGB II), die digital in der „Jobcenter-App“ bereitgestellt werden. Der digitale Bescheid ist nur gültig bei Öffnung des Dokumentes in der „Jobcenter-App“. Screenshots werden nicht anerkannt.
Während der Fahrt müssen Sie außerdem einen amtlichen Lichtbildausweis z.B. einen Personalausweis oder als Schüler:in ab 16 Jahren den Schülerausweis und den Wertabschnitt des Tickets (erhältlich siehe Reiter "Kaufen") mit eingetragenem Vor- und Nachnamen mit sich führen.
- Auslaufmodell: Noch gültige VBB-Kundenkarten Berlin S mit Lichtbild und dem Wertabschnitt des Tickets mit eingetragenen Vor- und Nachnamen werden bis zum Ende der Restgültigkeit anerkannt.
Hinweis: Sollten Sie noch ein Ticket im alten Layout mit eingetragener Nummer statt Vor- und Nachnamen haben, gilt dieses bis Ablauf der Gültigkeit.