Abo Monatskarte Azubi/Schüler
Monatskarte im Abo für Schüler oder Auszubildende in Berlin und Brandenburg
Vorteile
- Günstiger als die normale Monatskarte Azubi / Schüler
- Enthält die Mitnahme eines Fahrrades in den Tarifbereichen Berlin, Frankfurt(Oder) und Potsdam
Weitere Information
- Vor Abo-Beginn mit der "Startkarte" mobil unterwegs sein
- Es ist nicht auf andere Personen übertragbar

Sparen durch Einmalzahlung!
Statt das Abo in Raten zu zahlen, kann noch mehr durch eine Einmalzahlung gespart werden
Diese Varianten des Tickets werden zu folgenden Preisen angeboten:
Tarifbereich | Monatlich | Jährlich mit einmaliger Zahlung |
---|---|---|
Berlin AB | 44,50 € | - |
Berlin BC | 52,08 € | - |
Berlin ABC | 63,33 € | - |
Berlin ABC + 1 Landkreis | 85,25 € | 992,40 € |
Berlin ABC + 1 Landkreis + 1 Kreisfreie Stadt | 106,25 € | 1.236,80 € |
Kinder unter 6 Jahren können kostenfrei mitgenommen werden.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Dieses Ticket wird auch für die Städte Brandenburg a.d.H., Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) angeboten.
Preise und Informationen entnehmen Sie bitte dem VBB-Tarif.
Hier können Sie das Ticket erwerben:
Für einen persönlichen Abschluss des Abos
- müssen Sie Ihre Ausbildung an einem von uns unterstützten Träger ableisten (Liste hier einsehen)
- muss ein ausgefüllter Abo-Antrag vorgelegt werden.
Diesen erhalten Sie direkt vor Ort oder hier zum Download - benötigen Sie Ihren Personalausweis, Ihre Kontodaten, ein Passbild sowie einen Nachweis, dass Sie Schüler bzw. Azubi sind.
Wo und wie lange das Ticket gilt:
- Gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel (S-Bahn, U-Bahn, Regionalbahn, Tram, Fähre, Bus)
- Gültig im gewählten Tarifbereich
- Mit diesem Ticket können Sie rund um die Uhr fahren
- Dieses Ticket ist personengebunden und nicht auf eine andere Personen übertragbar
- Dieses Ticket ist nur gültig, wenn Sie eine "VBB-fahrCard" haben.
Nicht vergessen: Abo verlängern!
- Das Azubi-Abo muss jedes Jahr durch Vorlegen des Schülerausweis II oder des Ausbildungsvertrages und der Bescheinigung vom Ausbildungsbetrieb (nicht älter als 30 Tage) oder einer Bescheinigung über ein Praktikum / Volontariat und Abgabe des Verlängerungsantrages am S-Bahn-Schalter verlängert werden.
- Das Azubi/Schüler-Abo muss jedes Jahr durch Vorlage des Schülerausweises und Abgabe des Verlängerungsantrages am S-Bahn-Schalter verlängert werden.
Für das Abo benötigen Sie folgende Nachweise:
- bei Schülern: als Nachweis entweder der Schülerausweis oder eine Bescheinigung der Schule und ein Passbild
- bei Auszubildenen: als Nachweis entweder der Schülerausweis II oder der Ausbildungsvertrag plus Personalausweis und die Bescheinigung vom Ausbildungsbetrieb (nicht älter als 30 Tage) und ein Passbild
Wer kann dieses Ticket erhalten:
- Schulpflichtige bis einschließlich 14 Jahre
- ab Vollendung des 15. Lebensjahres:
- Schüler und Studenten mit Ausnahme von Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landesvolkshochschulen;
- Personen, die private Schulen oder ähnliche Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie Berufspflicht befreit sind oder die Einrichtung Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
- Personen, die nachträglich Kurse zum Erwerb der (erweiterten) Bildungsreife, Fachoberschulreife oder mittleren Schulabschlusses besuchen;
- Personen, die nach § 26 des Berufsbildungsgesetzes in einem Berufsausbildungs- oder anderem Vertragsverhältnis stehen, wie Personen außerhalb einer Einrichtung der betrieblichen Berufsausbildung;
- Voluntäre und Praktikanten, die vor, während oder nach der staatlich geregelten Ausbildung oder des Studiums, sofern dieses nach den jeweils geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;
- Beamtenanwärterdes einfachen und mittleren Dienstes, Praktikanten oder Personen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz erhalten;
- Teilnehmer am freiwilligem sozialen oder ökologischen Jahr, o.Ä.
Achtung: Auszubildende müssen bei Antragstellung das Personaldokument und den Ausbildungsantrag, Studenten den Studierendenausweis mit gültigem Semesterstempel vorlegen.
Wer ist nicht berechtigt:
Berufstätige, Berufspraktikanten und Auszubildende, die Unterhaltsgeld nach dem Sozialgesetzbuch, Band III, (SGB III), beziehen, sowie Personen, die sich in einem Referendariat befinden. Dies gilt auch für Personen, die Lehrgänge, Nachhilfekurse oder Sprachenschulen besuchen.
Wichtige Hinweise zum Abonnement:
Abo-Online
Sie können Ihr Abo unter www.abo-antrag.de selbst verwalten.
Die Startkarte
Das Abonnement beginnt jeweils zum ersten Kalendertag eines Monats. Alle die schon vor Ihrem Abo-Beginn mobil unterwegs sein möchten, können dies mit der Startkarte.
Rabatte für Abonnenten
Alle Abonnenten der S-Bahn können von zahlreichen Preisvorteilen profitieren.
Die VBB-fahrCard
Für dieses Abo erhalten Sie die VBB-fahrCard. Das ist eine Chipkarte, auf der Ihr Abonnement elektronisch gespeichert ist.
Die Mitnahmeregelungen zu diesem Ticket auf einen Blick:
-
Es können keine Personen kostenfrei mitgenommen werden.
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Kinder unter 6 Jahren können kostenfrei mitgenommen werden.
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Ein Fahrrad kann kostenfrei mitgenommen werden.
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Kostenfreie Mitnahme eines Hundes
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Ein kleines Tier bis zur Größe einer Hauskatze kann kostenfrei mitgenommen werden.
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Handgepäck kann kostenfrei mitgenommen werden.
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Rollstühle oder Kinderwagen können kostenfrei mitgenommen werden.
Die aufgeführten Angaben beziehen sich jeweils pro Ticket und Person. Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte den gültigen Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs.
Tarifgebiete
Das Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) umfasst das Land Berlin und das Land Brandenburg mit seinen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburg, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam.
Der Tarifbereich Berlin ist in die Teilbereiche a, b und c gegliedert.
Tarifbereich Berlin a: Berliner Innenstadt bei einschließlich S-Bahn Ring
Tarifbereich Berlin b: außerhalb des S-Bahn Rings bis zur Stadtgrenze
Tarifbereich Berlin c : Berliner Umland (zirka 15km um das Land Berlin), einschließlich der Stadt Potsdam