Sicherheit

Waffen- und Messerverbot im ÖPNV in Kraft

Neue Rechtsverordnung gilt berlinweit für alle ÖPNV-Verkehrsmittel und -Einrichtungen.

Fahrgäste verlassen am Berliner Hauptbahnhof eine S-Bahn.
Ab Mitte Juli gilt in allen Berliner Verkehrsmitteln und Bahnhöfen ein striktes Waffen- und Messerverbot.

Der Berliner Senat hat in seiner jüngsten Sitzung ein umfassendes Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen. Die neue Rechtsverordnung gilt berlinweit für alle Verkehrsmittel und Einrichtungen des ÖPNV, also auch für Bahnhöfe. Öffentliche Verkehrsmittel brandenburgischer Verkehrsunternehmen unterliegen dem Verbot ebenfalls, soweit sie in Berlin verkehren. Die Rechtsverordnung ist seit dem 17.Juli 2025 in Kraft.

Das Verbot umfasst alle Waffen und Messer, unabhängig von der Art oder Klingenlänge. Die Polizei ist berechtigt, die Einhaltung der Verbote auch ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren. Ein Verstoß gegen die neue Rechtsverordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Anzeige und einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Außerdem kann die Polizei mitgeführte Waffen und Messer sicherstellen.

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