Da gehören E-Scooter nicht hin!
Nicht mehr benötigte Leihroller sind ein großes Problem an Bahnhöfen.
DB Station & Service
Ärgerliche Hindernisse, im Notfall gefährlich
Besonders problematisch sei das Abstellen der Scooter in Sicherheitsbereichen wie auf Flucht- und Rettungswegen, über die im Notfall viele Personen evakuiert werden müssten, sagt Andreas Acthun weiter. „Und natürlich das Abstellen überall dort, wo Hilfsmittel für mobilitätseingeschränkte Reisende versperrt werden – also zum Beispiel im Bereich von Fahrstühlen, Rolltreppen und Blindenleitsystemen.“
Zudem würden unachtsam abgestellte oder umgeworfene Scooter auf den Bahnsteigen den Betriebsablauf gefährden, weil sie unter anderem ins Gleisbett fallen und dann einen Unfall mit einem Zug verursachen könnten.
Acthun appelliert daher an alle Fahrgäste, solidarisch und rücksichtsvoll zu sein:
DB Station & Service
DB Station & Service habe die Problematik bereits mit den E-Scooter-Anbietern besprochen und Schwerpunktbahnhöfe benannt, an denen es besonders häufig zu Vorfällen komme. Einige der Anbieter hätten daraufhin auch reagiert – an den benannten Bahnhöfen sei seitdem gar kein Abstellen der Scooter mehr möglich.
Schon gewusst?
Sie dürfen laut Beförderungsbedingungen E-Tretroller (umgangssprachlich auch E-Scooter genannt) mit einer Nenndauerleistung von unter 500 Watt sowie Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor in der S-Bahn mitnehmen, sofern an den markierten Orten ausreichend Platz zur Verfügung steht.
Die eingebauten Akkus dürfen während der Beförderung allerdings weder entnommen, geladen noch anderweitig (z.B. als Powerbank) genutzt werden.