Fahren

Da gehören E-Scooter nicht hin!

Nicht mehr benötigte Leihroller sind ein großes Problem an Bahnhöfen.

So ordentlich wie hier werden die E-Scooter nur selten abgestellt – ein zunehmendes Problem an Bahnhöfen.
So ordentlich wie hier werden die E-Scooter nur selten abgestellt.

Sie werden achtlos abgestellt oder gar mitten auf dem Weg liegengelassen: Nicht mehr benötigte E-Scooter sind zunehmend ein Problem auf den Bahnhöfen in Berlin und Brandenburg.

Es wurden nur wenige punktuelle Sperrflächen eingerichtet, auf denen die Scooter nicht abgestellt werden dürfen. Das hat sich für die Verkehrsbetriebe zunehmend zu einem Nachteil entwickelt.

Andreas Acthun DB Station & Service

Besonders problematisch sei das Abstellen der Scooter in Sicherheitsbereichen wie auf Flucht- und Rettungswegen, über die im Notfall viele Personen evakuiert werden müssten, sagt Andreas Acthun weiter. „Und natürlich das Abstellen überall dort, wo Hilfsmittel für mobilitätseingeschränkte Reisende versperrt werden – also zum Beispiel im Bereich von Fahrstühlen, Rolltreppen und Blindenleitsystemen.“

Zudem würden unachtsam abgestellte oder umgeworfene Scooter auf den Bahnsteigen den Betriebsablauf gefährden, weil sie unter anderem ins Gleisbett fallen und dann einen Unfall mit einem Zug verursachen könnten.

Acthun appelliert daher an alle Fahrgäste, solidarisch und rücksichtsvoll zu sein:

Jeder und jede von uns kann schnell selbst in eine Situation kommen, in der er oder sie auf Hilfsmittel wie Fahrstühle oder das Blindenleitsystem angewiesen ist.

Andreas Acthun DB Station & Service

DB Station & Service habe die Problematik bereits mit den E-Scooter-Anbietern besprochen und Schwerpunktbahnhöfe benannt, an denen es besonders häufig zu Vorfällen komme. Einige der Anbieter hätten daraufhin auch reagiert – an den benannten Bahnhöfen sei seitdem gar kein Abstellen der Scooter mehr möglich.

Sie dürfen laut Beförderungsbedingungen E-Tretroller (umgangssprachlich auch E-Scooter genannt) mit einer Nenndauerleistung von unter 500 Watt sowie Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor in der S-Bahn mitnehmen, sofern an den markierten Orten ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Die eingebauten Akkus dürfen während der Beförderung allerdings weder entnommen, geladen noch anderweitig (z.B. als Powerbank) genutzt werden.

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