Bußgeld nur per Karte zahlbar
In der S-Bahn, aber kein Ticket dabei? Ab 15. Dezember müssen Sie vor Ort mit Giro- oder Kreditkarte bezahlen.
Barzahlen bleibt künftig auf der Strecke - und das ist auch gut so: Ab dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019 können Kunden, die bei Kontrollen keinen oder keinen gültigen Fahrschein vorweisen können, das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro im Zug oder auf dem Bahnsteig nur noch per Girocard (früher umgangssprachlich als EC-Karte bezeichnet) oder Kreditkarte bezahlen.
Seit März hat die S-Bahn dieses Verfahren bei einigen Prüfern getestet. Aufgrund der positiven Resonanz wird es nun flächendeckend eingeführt. Heißt: Die Kartenzahlung löst die Möglichkeit der Barzahlung im Zug oder auf dem Bahnsteig komplett ab.
Diese Lösung soll den Kundinnen und Kunden entgegen kommen, da der überwiegende Anteil der Fahrgäste eine Giro- oder Kreditkarte mit sich führt und somit die entstehende EBE-Forderung direkt beglichen werden kann. Wer dennoch eine Barzahlung bevorzugt, hat aber auch weiterhin die Möglichkeit, das erhöhte Beförderungsentgelt in den Kundenzentren der S-Bahn zu begleichen.
Mitarbeiterin im Bereich Erhöhtes Beförderungsentgelt bei der S-Bahn Berlin