Unzulässige Arbeitsniederlegung behinderte S-Bahn-Verkehr

Die am heutigen Morgen durchgeführte Arbeitsniederlegung bei der Berliner S-Bahn war unzulässig und unangemessen. Gewerkschaften und Arbeitgeberseite hatten Ende März schriftlich vereinbart, dass im Vorfeld der am 21. und 22. April fortzusetzenden Tarifverhandlungen bis zu diesem Zeitpunkt auf jegliche Arbeitsniederlegungen verzichtet wird.

Bereits Anfang April legte der Arbeitgeber den Tarifparteien ein Eckpunktepapier vor, das den paraphierten Verkehrsvertrag zwischen S-Bahn Berlin und dem Berliner Senat berücksichtigt. Der Verkehrsvertrag ist nach Abschluss 15 Jahre gültig. Innerhalb der Vertragslaufzeit werden rund ein Drittel der Leistungen der S-Bahn im Wettbewerb neu vergeben. Das Land Berlin erhält einen Preisnachlass in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr, ohne dass es zu wesentlichen Angebotseinschränkungen kommen wird. Mit dem Ziel, trotz der in Zukunft geringeren finanziellen Mittel Arbeitsplätze bei der Berliner S-Bahn zu sichern, schlägt die Arbeitgeberseite vor, die wöchentliche Arbeitszeit auf 35 Stunden bei entsprechender Anpassung des Lohnniveaus abzusenken. Vereinbarungsgemäß wird den Gewerkschaften damit am 21. und 22. April ein Angebot unterbreitet, das auch unter den gegebenen Umständen wesentlich zur Sicherung der Arbeits-plätze beitragen soll.

S-Bahn-Arbeitsdirektor Heinrich Hinz kritisierte die Arbeitsniederlegungen vom Morgen: „Obwohl die eigentlichen Verhandlungen noch gar nicht begonnen haben, werden schon jetzt auf Kosten unserer Fahrgäste und einer Mehrheit der S-Bahner Konflikte ausgetragen, die gar nicht existieren.“