Berlin-Abo
Persönliches, nicht übertragbares Abonnement
Berlin-Abo: wie geht es weiter?
Das Berlin-Abo wird als Tarifprodukt eingestellt.
Das Land Berlin hat Einsparungen für den Haushalt 2025 beschlossen. Das betrifft auch die Mittel für das Berlin-Abo. Es wird seit dem 11. Dezember 2024 nicht mehr verkauft.
Die bestehenden Berlin-Abo-Verträge werden zum 1. März 2025 in ein Deutschlandticket-Abo umgewandelt. Wenn Sie mit dem Wechsel einverstanden sind, brauchen Sie nichts zu tun. Wir erledigen den Wechsel für Sie. Ihnen entstehen für die Dauer der Restlaufzeit Ihres ursprünglich abgeschlossenen Vertrages über das Berlin-Abo keine zusätzlichen Kosten.
Alternativ kann das bestehende Berlin-Abo sofort und kostenfrei beendet werden. Details entnehmen Sie bitte den folgenden FAQ.
Alle Berlin-Abonnent:innen werden von uns persönlich benachrichtigt – über die bei uns hinterlegte Mailadresse oder per Brief an die bei uns vermerkte Postadresse.
Bis dahin nutzen Sie weiterhin Ihr Berlin-Abo zu den bekannten Bedingungen.
FAQ: Sie haben ein Berlin-Abo und Fragen...?
Das Berlin-Abo im Überblick
- Räumliche Gültigkeit: Berlin AB
- Konnte bis zum 10. Dezember 2024 erworben werden
- Übertragbarkeit: nicht an andere Personen übertragbar
- Personenmitnahme: nur Kinder unter 6 Jahren
- Hundemitnahme: ein Hund
- Fahrradmitnahme: nein, Extra-Fahrradticket ist nötig
- Anschlussfahrausweis: Kombination mit Anschlussfahrausweis Berlin A/C ist möglich